Anliegen/Beschwerden Verfahren für Mitglieder von Ananda Marga

Anliegen/Beschwerden Verfahren für Mitglieder von Ananda Marga

Das Verfahren hat 2 Phasen.

Vorphase: Mediation.

Ein grundlegendes Prinzip in Ananda Marga ist, dass individuelle und kollektive Entwicklung sowohl durch kohäsive als auch durch konfliktive Dynamiken (Zusammenprall und Zusammenhalt) stattfindet. Ein Konflikt kann als potenziell nützlich für den Fortschritt des Einzelnen und des Kollektivs wahrgenommen werden. Daher wird erwartet, dass die Mitglieder zunächst die Verantwortung übernehmen und versuchen, Unstimmigkeiten oder Konflikte selbst zu lösen, wobei sie auf das Wohl aller Beteiligten achten.

  1. Auftretende Probleme sollten idealerweise direkt von den beteiligten Parteien geklärt werden.
  2. Die Mitglieder werden gebeten, sich respektvoll zu verhalten und sollten bereit sein, sich die Sichtweise des anderen anzuhören.
  3. Sie sollten auch bereit sein, über ihre eigenen Handlungen nachzudenken und darüber, wie diese möglicherweise zu dem Konflikt beigetragen haben könnten.

Wenn die Parteien nicht in der Lage sind, die Angelegenheit selbst zu lösen, kann sie mündlich mit einem Mitglied des Ananda Marga e.V. Vorstands besprochen werden - die Vorstandsmitglieder können eine Person ihres Vertrauens mit dieser Aufgabe betrauen. Der Vorstand hat Dada Devavratananda und Alexander Kopetzky (Ashok) mit dieser Aufgabe betraut.

  1. Der Ananda Marga e.V. Vorstand stellt sicher, dass bei allen persönlichen Veranstaltungen zwei Vorstandsmitglieder oder delegierte Personen anwesend sind, die die Verantwortung für auftretenden Bedenken/Probleme tragen. Eines der Vorstandsmitglieder/Beauftragten wird die Hauptverantwortung für die Veranstaltung tragen. Die zweite Person wird für den Fall benötigt, dass die erste Person mit einer der beteiligten Parteien verwandt oder eng befreundet ist.
  2. Das Vorstandsmitglied/die beauftragte Person wird so bald wie möglich, nachdem es/sie von dem Problem erfahren hat, ein persönliches Gespräch mit den Parteien vereinbaren und als Mediator fungieren.
  3. Beide Parteien haben die Möglichkeit, ihren Standpunkt, ihre Gefühle bezüglich des Vorfalls und ihre Erwartungen an das Ergebnis darzulegen. Die Rolle des Vorstandsmitglieds/der beauftragten Person besteht darin, als Mediator zu fungieren und sicherzustellen, dass beide Parteien die Möglichkeit haben, zu sprechen und zuzuhören. Ziel ist es, die Angelegenheit zu diesem Zeitpunkt zu klären.
  4. Wenn das Problem bei einer Veranstaltung wie einem Seminar/Konferenz auftritt, sollte dieses Gespräch vor dem Ende der Veranstaltung stattfinden, damit die Angelegenheit nach Möglichkeit zu diesem Zeitpunkt geklärt werden kann.
  5. Wird die Angelegenheit nach der Veranstaltung an das Vorstandsmitglied/die beauftragte Person weitergeleitet, sollte dieses Gespräch innerhalb von 7 Tagen stattfinden. Die Angelegenheit kann durch einen Anruf weitergeleitet werden. Dies ist in diesem Stadium einer schriftlichen Mitteilung vorzuziehen. Für das Treffen kann eine Online-Plattform erforderlich sein, wenn Entfernung und Anreise ein frühzeitiges persönliches Treffen nicht zulassen.
  6. Es gelten dieselben Grundregeln bezüglich des Zuhörens und des Respekts vor den Ansichten der anderen Seite wie bei einem persönlichen Treffen. Auch hier ist das Ziel, die Angelegenheit in dieser Phase zu klären.
  7. Das Vorstandsmitglied/die beauftragte Person wird sich bei allen Beteiligten vergewissern, dass sie mit der Lösung zufrieden sind.
  8. Die Ergebnisse dieser Lösung können an die Mitglieder des Ananda Marga e.V. Vorstands weitergeleitet werden, die dann über etwaige Änderungen entscheiden können, die erforderlich sind, um das Erlebnis der Veranstaltung für die Teilnehmer zu verbessern.

Stufe 1

Gelingt es den beteiligten Parteien nicht, das Problem in der ersten Schlichtungsphase zu lösen, wird es in Stufe 1 überführt.

  1. Die Person, die die Angelegenheit vorgebracht hat, reicht sie schriftlich bei der regionalen Schlichtungsstelle ein. Link zum Onlineformular
  2. Der Vorsitzende der Regionalen Schlichtungsstelle bestätigt den Erhalt des Schreibens innerhalb von 5 Arbeitstagen.
  3. Der Vorsitzende informiert auch die andere Partei innerhalb von 5 Arbeitstagen über den Eingang der Beschwerde und macht beide Parteien darauf aufmerksam, dass dies im Rahmen des formellen Beschwerdeverfahrens festgehalten wird.
  4. Ein anderes Vorstandsmitglied/eine andere beauftragte Person wird vom Vorstand beauftragt, mit dem ersten Vorstandsmitglied/der ersten beauftragten Person zusammenzuarbeiten, um die Angelegenheit weiter zu untersuchen.
  5. Beide Parteien werden vom Vorstand/von der beauftragten Person schriftlich über den nächsten Schritt informiert. Dazu gehört auch, dass der Vorstand/die beauftragte Person mit anderen Personen spricht, die bei dem Vorfall anwesend waren, oder mit wichtigen Personen, die möglicherweise einen Einblick in den Kontext des aufgetretenen Problems geben können.
  6. Der Vorstand/die beauftragten Personen sprechen innerhalb von 14 Arbeitstagen mit den anderen Personen/Schlüsselpersonen.
  7. Der Vorstand/die beauftragten Personen müssen ein Protokoll über die Gespräche/Gespräche führen. Wenn Schlüsselpersonen nicht innerhalb der 14-Tage-Frist befragt werden können, wird der Grund dafür im Fallverwaltungssystem festgehalten.
  8. Der Ausschuss/die beauftragten Personen vereinbaren innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Gespräche mit anderen Personen/Schlüsselpersonen ein Treffen mit den beteiligten Parteien. Das sind insgesamt 21 Tage ab der Einreichung der schriftlichen Beschwerde beim Ausschuss (14 Tage für die Befragung anderer Personen und 7 Tage danach für das Treffen mit den Beteiligten).
  9. Je nach Anzahl der zu befragenden Personen kann es erforderlich sein, den Zeitrahmen zu verlängern. In diesem Fall wird ein neuer Zeitrahmen festgelegt und die beiden beteiligten Parteien werden über die Verlängerung und die Gründe dafür informiert. Sofern keine mildernden Umstände vorliegen, sollte der neue Zeitplan nicht mehr als 14 Tage nach dem ursprünglichen Termin liegen.
  10. Die Parteien erhalten eine Rückmeldung über die zusätzlich gewonnenen Informationen. Sie erhalten die Möglichkeit, sich dazu zu äußern und über die Geschehnisse nachzudenken.
  11. Ziel dieser Phase ist es, dass beide Parteien ein besseres Verständnis für die Sichtweise der jeweils anderen Partei entwickeln und eine Lösung finden.
  12. Das/die Vorstandsmitglied(er)/Beauftragte(r) wird/werden die Lösung festhalten und dem Vorstand Bericht erstatten. Eine Aufzeichnung des Prozesses wird im regionalen Fallverwaltungssystem aufbewahrt.
  13. Der Vorsitzende des regionalen Ausschusses schreibt beiden Parteien eine Zusammenfassung der Lösung und bestätigt, dass die Angelegenheit abgeschlossen ist.

Stufe 2

Können sich die Parteien nicht auf eine Lösung einigen und fühlt sich der Beschwerdeführer weiterhin geschädigt, verfassen die Mitglieder des Regionalausschusses bzw. die beauftragten Personen einen Bericht über ihre Erkenntnisse und legen ihn dem Regionalausschuss innerhalb von sieben Tagen nach der Sitzung vor.

  1. Der Ananda Marga e.V. Vorstand entscheidet auf seiner nächsten Sitzung - je nach Schwere der Angelegenheit kann eine außerordentliche Sitzung erforderlich sein - darüber, ob der Beschwerde stattgegeben wird oder nicht.
  2. Der Vorsitzende des Ausschusses unterrichtet beide Parteien schriftlich über seine Entscheidung.
  3. Wird der Beschwerde stattgegeben, prüft der Ananda Marga e.V. Vorstand, welche Lehren daraus zu ziehen sind, und beschließt geeignete Maßnahmen, um die Angelegenheit zu klären. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, prüft der regionale Ausschuss ebenfalls, welche Lehren daraus zu ziehen sind und ob Maßnahmen erforderlich sind, um zu verhindern, dass ein ähnliches Problem in Zukunft auftritt.
  4. Über die Entscheidungen und die zu treffenden Maßnahmen wird ein Protokoll geführt.

Quellen

Code of Governance for the Voluntary and Community Sector – Cause for Complaint? How Charities Manage Complaints about their Services.

Leitfaden zur Konfliktbewältigung

Wie Du gut mit Konflikten umgehst

Konfliktmanagement im Verein

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